Die Prüfungsinhalte beziehen sich auf die beiden Lehrgänge:
- Audittechniken (ISAT)
- Psychologische Grundlagen für Information Security Auditoren (ISAP)
Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zu dieser Prüfung hat schriftlich bei der CIS GmbH zu erfolgen, wobei die Erfüllung der Zulassungsbedingungen durch den Zertifikatswerber darzulegen ist. Sollte der Zertifikatswerber die Ausbildung im Rahmen der CIS-Lehrgangsreihe absolviert haben, findet eine automatische Anerkennung der Ausbildungen statt, sofern mindestens 80% der Veranstaltungszeit besucht wurden.
Sollte sich ein Zertifikatswerber andere Ausbildungen anrechnen lassen wollen, ist es erforderlich, die Gleichwertigkeit dieser Ausbildungen zum Zertifizierungsprogramm feststellen zu lassen. Zur Feststellung dieser Gleichwertigkeit ist ein gesonderter, schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Darstellung über die absolvierten Ausbildungen und deren Vergleich mit den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms beizulegen. Die entsprechenden Anforderungen können bei der Zertifizierungsstelle angefordert werden. Zur Überprüfung der Konformität hinsichtlich Zertifizierungsprogramm und Aktualität der vom Zertifikatswerber beigebrachten Referenzen wird ein Qualifikations-Check durchgeführt. Dieser besteht aus einem mündlichen Fachgespräche von 30 bis 60 Minuten Dauer und wird von einem Evaluator durchgeführt. Als Basis gelten die definierten Ausbildungsinhalte laut Zertifizierungsprogramm.
Weitere Prüfungsvoraussetzungen
- Gültiges CIS-Zertifikat „Information Security Manager“
- Absolvierung der Information Security Auditor Ausbildung der CIS oder gleichwertige Ausbildung
- Nachweis über 4 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre im Bereich Informationssicherheit
- 4 durchgeführte/begleitete IS-Audits
Durchführung der Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich abzulegen. Die Prüfung besteht aus Auswahlfragen (Single Choice) und dauert 1 Stunde.
Zertifikat
Bei bestandener Prüfung wird das Zertifikat „Information Security Auditor nach ISO/IEC 27001“ ausgestellt, bei fehlendem Auditnachweis mit dem Zusatz „Anwärter“.
Auditor-Anwärter: Ohne Auditnachweis ist eine Teilnahme an der Prüfung trotzdem möglich. In diesem Fall erhalten Sie den Status Auditor-Anwärter, solange bis entsprechende Nachweise innerhalb von 3 Jahren erbracht werden.
Gültigkeitsdauer des Zertifikats
3 Jahre
Verlängerungskriterien des Zertifikats
- Nachweis über 3 Jahre Berufspraxis im Informationssicherheitsmanagement
- Nachweis über 4 durchgeführte IS-Audits mit mind. 20 Audittagen
- Eine CIS-Weiterbildungsveranstaltung (Refresher) innerhalb von 3 Jahren.