Beschwerde- und Einspruchsverfahren der CIS

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über das Einspruchs- und Beschwerdeverfahren der CIS.

Beschwerden und Einsprüche können schriftlich an die CIS gerichtet werden.

Sollten Beschwerden/Einsprüche ausnahmsweise mündlich vorgebracht werden, wird deren Inhalt schriftlich festgehalten. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung. Beschwerden und/oder Einsprüche werden von der CIS bearbeitet. Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs erhält die oder der Beschwerdeführer*in eine abschließende Stellungnahme.