Beschwerden und Einsprüche können schriftlich an die CIS gerichtet werden.
Sollten Beschwerden/Einsprüche ausnahmsweise mündlich vorgebracht werden, wird deren Inhalt schriftlich festgehalten. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung. Beschwerden und/oder Einsprüche werden von der CIS bearbeitet. Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs erhält die oder der Beschwerdeführer*in eine abschließende Stellungnahme.