Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG §11)

Gesetzeskonformität und Impulse zur Weiterentwicklung der Sicherheit von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen

Gesetzeskonformität und Impulse zur Weiterentwicklung der Sicherheit von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen

EnWG §11 Absatz 1a,  EnWG §11 Absatz 1b   

Der deutsche Gesetzgeber definiert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Pflicht zum Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes bzw. sicherer Energieanlagen. Basis hierfür sind die ISO 27001, ISO 27019 und der Sicherheitskatalog gemäß EnWG §11 1a bzw. EnWG §11 1b.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder Energieanlagen, die unter dieses Gesetz fallen, sind verpflichtet eine entsprechende Umsetzung durch ein akkreditiertes Unternehmen nachzuweisen.

Ihre Vorteile

  • Nachweis der Gesetzeskonformität
  • Impulse zur Weiterentwicklung der Sicherheit von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen
  • Internationale Anerkennung

Zertifizierung

Die CIS ist bereits nach EnWG §11 1a sowie EnWG §11 1b akkreditiert und kann für Sie eine Zertifizierung als Nachweis einer gesetzeskonformen Umsetzung nach EnWG §11 1a bzw. EnWG §11 1b durchführen. Die Zertifikate dienen bei den Behörden als Nachweis einer gesetzeskonformen Umsetzung der Anforderungen.

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