Fachwissen aus erster Hand
Training und Personenzertifizierung
Die Lehrgänge der CIS vermitteln fundierte Fachkenntnisse "direkt vom Zertifizierungspartner" und behandeln zentrale Norminhalte, ihre Interpretation und Anwendung sowie Rechtsgrundlagen und Psychologie. Gewusst wie! Managementsysteme wirksam implementieren, betreiben sowie optimieren, zielgerichtet auditieren und wirksam kommunizieren. Übrigens: Alle Trainings sind auch Inhouse buchbar. Schreiben Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unser Angebot im Überblick
Ihre Vorteile?
Aufgrund der Akkreditierung gelten CIS-Personenzertifikate für Prüfungen als staatlich und offiziell anerkannte Dokumente mit internationalem Ansehen. CIS-Referenten erfüllen die komplexen Ansprüche in der Informationssicherheit und im IT-Service-Management durch hohe Fachkompetenz: Sie sind oder waren hauptberuflich in diesen Bereichen tätig und fungieren als Auditoren bei der Systemzertifizierung. So fließen viel Wissen und Erfahrung in die Lehrgangsinhalte ein. Auf diese Weise garantieren unsere Top-Trainer praxisnahe Ausbildungen auf höchstem Niveau. Ein strategischer Schachzug für die Karriere.


Lernen im eigenen Betrieb
Zu den wirkungsvollsten Ausbildungsmethoden zählt das Lernen direkt im Unternehmen, gemeinsam mit Kolleg*innen und Führungskräften, anhand von aktuellen Beispielen aus der eigenen Branche.
Alle öffentlichen CIS-Trainings lassen sich alle 1:1 als Inhouse-Schulung buchen. Dies bringt vor allem für Großunternehmen Kostenvorteile, da Reisekosten, externe Räumlichkeiten, Catering und Ähnliches entfallen. Auch einzelne Lehrgangsmodule können als Inhouse-Schulung gebucht werden, sodass sämtliche Ausbildungsangebote direkt zu Ihnen kommen.

Zulassung zu Prüfungen
Die Zulassungsbedingungen für jede Prüfung sind im jeweiligen CIS-Lehrgang angeführt.
Die Anmeldung zu einer Prüfung hat schriftlich bei der CIS GmbH zu erfolgen, wobei die Erfüllung der Zulassungsbedingungen durch den Zertifikatswerber darzulegen ist. Sollte dieser die Ausbildungen im Rahmen der CIS-Lehrgänge absolviert haben, findet eine automatische Anerkennung statt, sofern mindestens 80% der Veranstaltungszeit besucht wurden.
Sollte sich ein Zertifikatswerber andere Ausbildungen anrechnen lassen wollen, ist es erforderlich, ihre Gleichwertigkeit zum Zertifizierungsprogramm feststellen zu lassen. Zur Feststellung dieser ist ein gesonderter, schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antrag ist eine Darstellung über die absolvierten Ausbildungen und deren Vergleich mit den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms beizulegen. Diese Anforderungen sind bei der Zertifizierungsstelle erhältlich.
Zur Überprüfung der Konformität hinsichtlich Zertifizierungsprogramm und Aktualität der vom Zertifikatswerber beigebrachten Referenzen wird ein Qualifikations-Check durchgeführt. Dieser besteht aus einem mündlichen Fachgespräch von 30 bis 60 Minuten und wird von einem Evaluator durchgeführt. Als Basis gelten die definierten Ausbildungsinhalte laut Zertifizierungsprogramm.
Im Fall von besonderen Bedürfnissen, z. B. eingeschränkter Mobilität, wenden Sie sich an uns, wir werden Ihnen weiterhelfen.