NIS Gesetz und EN 50600
Derzeit können Aussagen nur in Bezug auf die ursprüngliche NISG-Fassung vom 28.12.2018 und der zugehörigen aktuell gültigen Verordnung getroffen werden. Betreffend dem im Oktober 2024 zu erwartenden NIS 2 Gesetz gibt es aktuell diesbezüglich noch keine relevanten Veröffentlichungen.
In dem vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium Inneres herausgegebenen NIS Fact Sheet 9/2022 zum derzeit gültigen NISG, wird aber bezüglich Maßnahmen unter anderem auf die EN 50600 für Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren verwiesen. Somit kann eine Konformität mit Anforderungen aus der EN 50600 auch eine Sicherheit bezüglich der Compliance mit dem NISG bieten.
Ausblick NIS 2 Gesetz
Es ist davon auszugehen, dass generell gesehen die Sicherheitsanforderungen für die Erzielung der Compliance mit dem NIS 2 Gesetz ausgedehnt werden. Für die Anforderungen im Teilbereich der RZ-Basisinfrastruktur ist aus jetziger Sicht aber keine wesentliche Änderung oder Konkretisierung zu erwarten.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Das bedeutet, über die Umsetzung der Anforderungen aus der EN 50600 kann für diesen relevanten Teilbereich voraussichtlich auch zukünftig die entsprechende Compliance mit dem NISG begründet werden. Eine EN 50600 Zertifizierung bietet dazu einen guten Nachweis. Wir stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Weiterführende Infos zur EN 50600 für Rechenzentren